Obligatorische Unfallversicherung (UVGO)

Sämtliche Arbeitnehmende sind vom Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfall zu versichern. Neben Pflegeleistungen vergütet die Unfallversicherung ab dem dritten Tag Taggelder in Höhe von 80% des versicherten Verdienstes (Lohnmaximum CHF 148'200.-) sowie weitere Entschädigungen und Hinterlassenenrenten im Todesfall.

Merkmale der obligatorischen Unfallversicherung:

  • Taggeld von 80% des versicherten Jahreslohnes (Lohnmaximum CHF 148'200.-) ab dem dritten Tag nach dem Unfall bis die versicherte Person wieder arbeitet bzw. invalid wird oder stirbt.
  • Übernahme der Heilungskosten bei ambulanten und stationären Behandlungen in der allgemeinen Spitalabteilung
  • Versicherung von Reise-, Transport- Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalles
  • Invalidenrente von 80% des versicherten Lohnes bei Vollinvalidität (bei gleichzeitigen Leistungen der IV oder AHV maximal 90% des versicherten Lohnes)
  • Im Todesfall eine Ehegattenrente von 40% des versicherten Lohnes, Halbwaisenrente von 15% des versicherten Lohnes, Vollwaisenrente von 25% des versicherten Lohnes (totale Hinterlassenenleistungen maximal 70% des versicherten Lohnes, bei gleichzeitigen Leistungen der IV oder AHV maximal 90% des versicherten Lohnes).
  • Einfache Lohndeklaration

Durch den Abschluss einer Unfall-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung entscheidend verbessern. Mehr dazu unter der Rubrik Unfall-Zusatzversicherung.

Die Spezialisten von AdvoRisk beraten Sie gerne zu Ihrer Versicherungslösung und beantworten Ihre Fragen zur obligatorischen Unfallversicherung.