Krankenkasse

Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung ist für jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, obligatorisch. Sie richtet sich nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG). Sie erbringt Leistungen bei Krankheit, Unfall und bei Mutterschaft. In der Wahl Ihres Arztes oder eines öffentlichen Spitals sind Sie innerhalb Ihres Wohnkantons frei.

Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen stellen bedürfnisgerechte Ergänzungen zur Grundversicherung dar und sind dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstellt.

Herkömmliche Zusatzversicherungen sind unter anderem:

  • Ambulante Zusatzversicherung: Einschluss von Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente, Transporte, Brillen, Zahnkorrekturen, Psychotherapie etc.
  • Allgemeine, halbprivate oder private Spitalabteilung in der ganzen Schweiz
  • Freie Arztwahl
  • Zahnbehandlung (Zahnunfall und -erkrankung)

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